Politik, 03.03.2020

Attraktive Förderung und Steuervorteile

Kurz vor Ende des letzten Jahres war es so weit. Der Bundesrat hat das überarbeitete Klimapaket verabschiedet.

 

Mehrkosten vermeiden

Damit gehen weitreichende Änderungen für Hausbesitzer einher. Die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen werden zukünftig steigen und gleichzeitig sinken diese Kosten für gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen. Konkret bedeutet dies, dass sich bei Gas- oder Öl-Heizungen die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis ab 2021 deutlich erhöhen werden. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3000 Litern Heizöl beträgt der Zuschlag bis 2025 insgesamt rund 1800 Euro. Weitere Preissteigerungen sind angekündigt. „Diese Mehrkosten können aber vermieden werden, wenn das Haus energieeffizient saniert und zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizt wird oder die Beheizung durch erneuerbare Energien unterstützt wird”, berichtet der Langenfelder Klimaschutz-Beauftragte Jens Hecker. Damit diese Investitionsentscheidung leichter gefällt werden kann, wurde in Berlin die staatliche Förderung außergewöhnlich aufgestockt. Im günstigsten Fall, beim Umstieg auf eine Heizung mit regenerativer Energie, kann es für den Austausch der Heizung eine Förderung von 45 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geben. Das bedeutet nichts anderes, als dass fast die Hälfte der Kosten übernommen wird. Joachim Decker von der EnergieAgentur.NRW: „Verbesserte Förderung gibt es seit neuestem auch für die Dämmung Ihres Hauses. Denn oftmals ist es sinnvoll, zuerst den Energieverbrauch zu reduzieren, bevor über neue Technik im Heizungskeller nachgedacht wird: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank fließen.”

Individuelle Beratung

Auch neu ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Private Eigentümer, die jetzt Ihre Heizungsanlage erneuern, eine Lüftungsanlage einbauen, ihr Haus dämmen oder energieeffiziente Fenster einsetzen lassen, können 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen. Sanierungsentscheidungen müssen jetzt aber nicht übers Knie gebrochen werden. Die Regelung gilt voraussichtlich bis 2029. Damit die richtige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, wird zu einer individuellen Energieberatung geraten. Auch diese Kosten können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Eine Übersicht über die aktuellen Förderbedingungen erhalten Interessierte auf der Seite der Langenfelder Energieberatung im FörderNavi: http://www.alt-bau-neu.de/langenfeld/foerderung.

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