Frank Schneider beantwortete nun die Fragen der Bürgerinitiative „Rettet die Felix-Metzmacher-Schule” um Friedhelm Görgens, Torsten Muntz und Wilhelm Kollbach. Foto: G. Schweitzer

Politik, 16.01.2013

Bürgermeister beantwortet Fragen der Bürgerinitiative

Am 10. Januar hatten sich Bürgermeister Frank Schneider und Vertreter der Stadtverwaltung mit den Initiatoren des aktuellen Bürgerbegehrens im Rathaus getroffen.

 

Drei Streitpunkte

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Abriss des Gebäudes der Felix-Metzmacher-Schule. Im Rahmen des Gespräches am 10.1. hatten sich einige Fragen der Initiative ergeben, die in den vergangenen Tagen veröffentlicht wurden (wir berichteten am Sonntag) und deren Beantwortung der Bürgermeister für den gestrigen Dienstag angekündigt hatte.

Die auch öffentlich gestellten Fragen der Initiative werden wie folgt durch den Bürgermeister beantwortet:

Sollte nicht die Stellungnahme der Stadt auf den Unterschriftslisten gekürzt werden, um den Text verständlicher für den Bürger zu machen?

„Der Vorwurf der Bürgerinitiative, der von der Verwaltung vorgeschlagene Informationstext sei mit drei bis vier Seiten zu lang, um als Begründung eines Bürgerbegehrens aufgenommen zu werden, geht zum einen völlig an der Sachlage vorbei. Der Text, der von der Bürgerinitiative übernommen werden kann, umfasst lediglich – je nach Schriftgröße – eine halbe bis eine dreiviertel Seite. Alle anderen Angaben in dem Schreiben der Verwaltung an die Bürgerinitiative hatten lediglich informatorischen Charakter und müssen nicht übernommen werden. Wie dieser schon schriftlich mitgeteilt, steht es der Bürgerinitiative völlig frei, Sinn erhaltende Formulierungen zu finden, die aber den gleichen Informationscharakter, sowohl für die Kostenschätzung als auch für die ausschlaggebenden Gründe für die am 7.11.2012 getroffene Entscheidung des Rates, haben müssen.“

Können die Unterschriftslisten in öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel Rathaus, Bücherei etc., ausgelegt werden?

„Nach § 26 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) können die Bürger gegenüber der Gemeinde beantragen, dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden. Das entsprechende Begehren muss bei der Gemeinde schriftlich eingereicht werden (§ 26 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW). Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt die Initiative allein und ausschließlich bei den Bürgern. Die Kommune ist lediglich gehalten, in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung des Bürgerbegehrens behilflich zu sein, nicht aber bei dessen Durchführung. Da die Verwaltung über die Pflicht zur Hilfeleistung bei der Einleitung zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtlichen Verpflichtungen obliegen, sie aber im Gegenzug an den – nach wie vor geltenden – Ratsbeschluss gebunden ist, ist eine Auslegung der Listen in öffentlichen Räumen abzulehnen.“

Wo darf die Initiative Infostände aufstellen? Wunsch wäre der Marktplatz an Markttagen und auf dem Galerieplatz bei dem Kunstwerk.

„Grundsätzlich kann die Initiative auf öffentlichen Flächen eine Sondernutzungsgenehmigung für Infostände beantragen. Dieser Antrag wird dann durch das Referat Recht und Ordnung geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzung genehmigt. Die Teilnahme am Wochenmarkt ist nicht möglich. Die Fläche des Wochenmarktes ist durch die entsprechende Festsetzung aufgrund der Regelung des § 67 Gewerbeordnung während der Dauer des Wochenmarktes anderen Zwecken entzogen. Etwaige Aktivitäten mit politischem Hintergrund waren und sind daher auf der Fläche des Wochenmarktes nicht möglich. Das galt in der Vergangenheit auch für Wahlkampfwerbung der Parteien. Der Bürgerinitiative ist allerdings angeboten, auf unmittelbar angrenzenden Flächen entsprechende Sondernutzungserlaubnisse erteilt zu erhalten.“

Darüber hinaus wurden, so gestern die Verwaltung, einige weitere Detailfragen zu Fristablauf (11. Februar 2013) und Abgabemöglichkeiten der Unterschriftenlisten sowie der Druckerstellung der Unterschriftenlisten vom Bürgermeister beantwortet.

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