Feste Bleibe für den Abenteuerspielplatz?
Der Verein Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein wird in der kommenden Ratssitzung am 8. Juli eine Bürgeranregung zum Thema „fester Standort“ einbringen.
Provisorium
Der Rat der Stadt Monheim am Rhein solle der Verwaltung nach dem Willen des Vereins den Auftrag erteilen, für den dauerhaften Betrieb eines Abenteuerspielplatzes im Randbereich der Grünanlage Kapellenstraße die organisatorischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Verwaltung solle ferner beauftragt werden zu prüfen, ob für die investiven Kosten des Abenteuerspielplatzes Fördermittel zur Verfügung stehen. Beispielhaft sollen hier die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms „aktive Stadt“ genannt werden. Seit dem Jahr 2007 führt der Verein Abenteuerspielplatz Monheim am Rhein e.V. einen Sommerbetrieb auf einem kleinen Grundstücksteil im Rheinspielplatz durch, das provisorisch mittels Bauzaun abgeteilt ist. Im Herbst einen jeden Jahres muss der gesamte Bereich abgeräumt werden. In den vergangenen Monaten wurden Gespräche geführt, um die Möglichkeit zur Nutzung eines städtischen Grundstückes auszuloten, das zur Zeit an den Reitsportverein verpachtet ist. Eine Nutzung dieses Grundstückes ist derzeit nicht möglich.
Randbereich
Alternativ schlägt der Verein Abenteuerspielplatz nun die Nutzung einer Fläche im Randbereich der Grünanlage an der Kapellenstraße vor, die momentan nicht verpachtet sei und nicht anderweitig genutzt werde. Zusätzlich bestehe unter Umständen die Möglichkeit, einen Grundstücksteil zu nutzen, der sich im Besitz der Schützenbruderschaft St. Sebastianus befindet. Der Betrieb des Abenteuerspielplatzes an der Kapellenstraße habe sich im Verlauf der vergangenen Jahre zunehmend etabliert. Durch das Angebot, den Platz für Schulklassen, Ausflüge und Familienfeiern zu nutzen, habe sich der Einzugsbereich deutlich vergrößern lassen. Kinder und Familien aus dem gesamten Stadtgebiet profitierten zunehmend von den Angeboten. Die Öffnung des Platzes an Samstagen - in diesem Jahr zunächst einmal im Monat - zeige, dass dieser Nutzungszeitraum zusätzlich dazu beitrage, weitere Nutzergruppen einzubinden (zum Beispiel Familien mit Migrationshintergrund). Die Nähe zu den Spielgeräten des Rheinspielplatzes und die Nähe zum Rhein seien große Vorteile des Standortes. So könnten Ball- und Bewegungsspiele und „Ausflüge in die Natur“ angeboten werden.
Vorteile
Ein fester Standort am Rande des Rheinspielplatzes bietet aus Sicht des Vereins viele Vorteile: Der Standort sei zentral, ohne die Durchlässigkeit des Grünzuges einzugrenzen. Eine dauerhafte und stabile Umzäunung erhöhe die Sicherheit und schränke Diebstahl und Vandalismus ein. Es bestehe die Möglichkeit, Räumlichkeiten für einen ganzjährigen, witterungsunabhängigen Betrieb zu realisieren. Sanitäre Anlagen könnten geschaffen werden. Der Verein Abenteuerspielplatz will sich in Hinblick auf die investiven Kosten um Sponsorengelder bemühen. Gleichzeitig bittet man die Verwaltung, zu überprüfen, ob Fördergelder zur Verfügung stehen, etwa im Rahmen des Programms „aktive Stadt“. Es wird ausdrücklich betont, dass die Bereitschaft bestehe, zunächst – bei Fehlen entsprechender finanzieller Mittel - einen Betrieb mit minimaler räumlicher Ausstattung zu akzeptieren. Ein fester Standort jedoch sei unabdingbare Voraussetzung für die Suche und langfristige Bindung von Sponsoren. Nur ein Projekt, das dauerhaft aufgrund entsprechender räumlicher Rahmenbedingungen gesichert sei und sich entwickeln könne, werde von möglichen Sponsoren mit der entsprechenden Aufmerksamkeit wahrgenommen. Ohne eine dauerhafte Bleibe sehe sich der Verein nicht dazu in der Lage, seinen Betrieb aufrechtzuerhalten.
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