Politik, 25.11.2011

Fragenkatalog der B/G/L

Derzeit wird im NRW-Landtag laut B/G/L „heftig über die Dichtigkeitsprüfung diskutiert“.

 

Wenzens: „Bürger nicht alleine lassen“

In einigen Städten werde deshalb sogar „laut darüber nachgedacht, die Forderung nach einer Dichtigkeitsprüfung zunächst wieder auszusetzen“. Die B/G/L-Fraktion will nun „mehr Klarheit für die Langenfelder Hausbesitzer schaffen und hat eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt“. „Wir dürfen die Bürger mit ihren Fragen nicht alleine lassen. Und wir müssen auch unbedingt verhindern, dass ihnen unnötige Kosten entstehen“, erklärt B/G/L-Fraktionssprecher Gerold Wenzens. Nach aktueller Sachlage müssten alle Hausbesitzer bis zum 31.12.2015 die Dichtigkeit ihres privaten Hausanschlusses von einem zertifizierten Unternehmen überprüfen lassen und entdeckte Schäden beheben. „Je nach Prüfungsart, Länge des Kanals und Reparaturaufwand entstehen für den Hausbesitzer dabei Kosten von einigen Hundert bis einigen Tausend Euro”, erklärt Wenzens. Die Gemeinden seien auch per Gesetz dazu verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten (§ 61a Abs. 5 Landeswassergesetz). Nun formulierte die B/G/L-Fraktion Anfragen für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2011:

„Wie schätzt die Verwaltung die aktuellen Diskussionen im Landtag ein, und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung daraus?

Wie ist die Meinung der Verwaltung zur Aussetzung der Dichtigkeitsprüfung?

Welche Auswirkungen hat der Erlass des NRW-Umweltministeriums vom Oktober 2011 bezüglich der Fristverlängerung von 2015 auf 2023 in Ausnahmefällen (Abwasserbeseitigungskonzept oder Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals)?

Wie wurden und werden die Bürger über die Dichtigkeitsprüfung durch die Stadtverwaltung konkret informiert?

Wie viele Bürger haben bisher bei der Stadtverwaltung den Wunsch nach Informationen geäußert?

Wie viele Bürger haben ein individuelles Beratungsgespräch genutzt?“

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