Politik, 28.03.2012

KKV-Chef: „Organspende Akt der Nächstenliebe“

„Die Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe und gleichzeitig eine persönliche Gewissensentscheidung“, so der Monheimer KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner.

 

Hirntodkriterium

Deshalb dürfe sie „nur freiwillig und ohne gesellschaftlichen Druck erfolgen“. Mit diesen Worten begrüßte Wehner das Vorhaben des Gesetzgebers, sich mit der Problematik der Organspende zu befassen. Gleichzeitig weist der KKV auf die besondere Problematik des Hirntodkriteriums hin. Weihbischof Dr. Anton Losinger, Mitglied des Deutschen Ethikrates, habe in seinem Statement anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag am 24.6.11 zu Recht darauf hingewiesen, dass die Angst, „bei vorliegendem Organbedarf von den Ärzten vorschnell für tot erklärt zu werden und die Organentnahme in einem medizinisch nicht mehr erfassbaren Bewusstseinszustand noch irgendwie mitzuerleben, von einer immer wieder aufflackernden philosophischen Kritik an der so genannten Hirntoddefinition noch verstärkt wird“. Von daher sei es eigenartig, dass in der 26-seitigen Gesetzesbegründung nicht ein einziges Mal der Begriff „Hirntod“ erwähnt werde. „Wirkliche Aufklärung sieht anders aus“, so Wehner.

Diskrepanz

So sehr man die Not der Patienten verstehe, die auf ein Spenderorgan warteten, so wenig könne man verlangen, dass deswegen jeder Bürger zum Organspender werden müsse. Allein die Tatsache, dass zwar rund 75 Prozent der Deutschen bei Umfragen „Ja“ zur Organspende sagten, andererseits aber nur 20 Prozent über einen entsprechenden Ausweis verfügten, zeige sehr deutlich die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Im Übrigen sei es auch widersprüchlich, wenn sich die Politik einerseits dafür einsetze, dass möglichst viele Menschen Organspender werden sollten, andererseits aber der Schutz des menschlichen Lebens am Anfang oder am Ende des Lebens immer weniger geschützt werde. Der katholische Sozialverband plädiert deshalb dafür, über das Wort der Deutschen Bischofskonferenz „Der Mensch: sein eigener Schöpfer?“ (7. März 2001) nochmals intensiver nachzudenken, in dem es heißt: „Insbesondere gilt es, die Würde des Menschen, die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit ebenso wie die Selbstbestimmungsrechte und die Persönlichkeitsrechte zu achten und so einer Kultur des Lebens zum Durchbruch zu verhelfen.“ Hinsichtlich der drängenden Fragen um die Probleme „Organspende“ und „Hirntod“ sei da noch viel Aufklärung zu leisten, um eine Gewissensentscheidung vor Gott vertreten zu können.

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