Rudolph (Die Linke) für Mindestlohn und Vergesellschaftung
Der in Langenfeld wohnende Geschäftsführer der Kreistagsfraktion der Partei Die Linke glaubt dabei die NRW-Verfassung auf seiner Seite.
Artikel 24 und 27
In unserem Langenfelder Printmagazin (Juniausgabe 2010) setzt sich Ditmar Rudolph, früher für die SPD im Monheimer Stadtrat und zuletzt Direktkandidat der Linken bei der Landtagswahl, für einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn sowie die Entmachtung und Vergesellschaftung von Energiekonzernen ein. Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet Die Linke. Rudolph jedoch ist der Auffassung, dass die NRW-Verfassung für einige Argumente der Linken spreche, andere Parteien hingegen in diesen Punkten die Verfassung außer Acht ließen. Im Interview verweist Rudolph speziell auf die Artikel 24 und 27 der NRW-Verfassung, aus denen ein gesetzlicher Mindestlohn und die Vergesellschaftung gewisser Konzerne abzuleiten seien.
Wortlaut
Nun, was steht in diesen Artikeln? In Artikel 24 heißt es unter anderem: „Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.“ In Artikel 27 heißt es unter anderem: „Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.“ Die komplette Verfassung kann man nachlesen unter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp (FRANK STRAUB)
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