Im Quartier 29 wurde angeregt diskutiert. Foto: SPD

Politik, 19.06.2012

SPD-Gespräch über Organspenden

Im Quartier 29 am Ernst-Reuter-Platz gab es kürzlich wieder das „Politische Gespräch der SPD“ mit einem ebenso brisanten wie hoch aktuellen Thema: Organspenden.

 

Schwierige Materie

Die Moderatoren Dieter Kapteina, Harry Lorenz und Willy Bolten reagierten auf die Verabschiedung des Transplantationsgesetzes mit einem anregenden Abend voller Informationen, einem Fragen-/Antworten-Austausch und der Hilfe zur Meinungsbildung. Als Informationsquellen dienten unter anderem die offiziellen Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA; gebührenfreie Telefon-Nummer 0800/ 9040400) und mehrere Beiträge der Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO; www.initiative-kao.de). Die Wortbeiträge des Juristen Dr. Rüdiger Weißelberg, der auch ein Medizinstudium absolviert hat, waren für das tiefere Verständnis dieser schwierigen Materie besonders vorteilhaft. Lebhaft diskutiert wurde über die Hoffnung, aber auch Verzweiflung der Kranken, die ohne ein Spenderorgan nur mühsam oder nicht mehr lange leben können, die grundsätzliche Bereitschaft, aber auch Zweifel auf Seiten möglicher Spender, die Transplantationsmedizin als Chance, aber auch Marktmacht, die Ohnmacht gegenüber der Vergabepraxis und die ethischen Faktoren aus Sicht der Theologie, Philosophie, Rechtswissenschaft und Medizin.

Kriterien

Einiges verdeutlichte dieses Politische Gespräch: Der Hirntod ist von der Wissenschaft als unumkehrbarer Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm beschrieben und vom Gesetzgeber als Zeitpunkt des Todes festgelegt worden. Damit ist der Hirntod die vereinbarte Voraussetzung für eine Organentnahme. Die apparative Feststellung des Hirntodes erfolgt durch EEG, MRT und PET, hilfs- und ergänzungsweise durch die Beurteilung wiederholt durchgeführter Reflextests (Hirnnerven, Atmung). Organe und Gewebe sind noch nicht abgestorben. Genau hier im Bereich der Trennlinie zwischen Leben und Tod, also dem Sterbeprozess, fällt die Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Ein Spender, der für den Ernstfall Zweifel an der Korrektheit einer Todesfeststellung hegt, braucht Vertrauen in diejenigen, die später den Tod feststellen. Ein festgelegtes Mindest- oder Höchstalter für Spender und Empfänger gibt es nicht. Ausschlaggebende Kriterien sind vielmehr Infektions- und Tumorfreiheit, Organgesundheit und -verwertbarkeit.

Ausweis

Einfluss auf den Weg seiner Spenderorgane hat ein Spender nach dem Transplantationsgesetz nicht. Eine kleine Gruppe von Koordinations- und Verteilstellen ist politisch-rechtlich-wirtschaftlich privilegiert worden, die Wege von Spenderorganen zu bestimmen. Zu einem allerdings sollte das Transplantationsgesetz führen und hat auch das Politische Gespräch in seiner Runde geführt, nämlich dazu, über den Bedarf an Spenderorganen, die eigene Hilfsbereitschaft und die Dokumentation des eigenen Willens nachzudenken. Ein handlicher Ausweis mit einem „Ja“ oder „Nein“ erspart im Ernstfall Ärzten die Zeit des Nachfragens, entlässt Angehörige aus der Qual einer Entscheidung und verkürzt vielleicht einem Schwerkranken die Leidenszeit.

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