Wochenmarkt: CDU kritisiert SPD!
Die CDU wünscht von der Verwaltung, die Marktaufstellung neu zu überplanen und eine gemischte Aufstellung von Non-food- und Frischwaren vorzusehen.
Antrag
Laut dem Antrag, der in der nächsten Sozialausschuss-Sitzung (24.11.) beraten werden soll, sollen dabei die Anforderungen an den Lärmschutz auf dem Markt berücksichtigt werden. Hier die Begründung des CDU-Antrags im Wortlaut:
„Seit circa einem Jahr wird das 2010 eingeführte Prinzip, den Langenfelder Wochenmarkt in einen Food- und einen Non-Food-Bereich zu unterteilen, kontrovers diskutiert. In den zum Teil hitzigen Diskussionen hat die CDU Langenfeld nicht einem bestimmten Konzept von vorneherein den Vorzug gegeben, sondern beschlossen, Teilung und die Akzeptanz der Teilung kritisch zu beobachten und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Eine Erprobungsphase von einem Jahr war hierfür vorgesehen. Aus diesem Grunde wurde auf Antrag der CDU in der Sitzung vom 07.07.2010 der Beschluss gefasst, Händler- und Bürgerschaft zu befragen, welches Konzept von ihnen bevorzugt wird. Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Befragung vor.
Danach steht folgendes fest:
Die immer wieder betonte Behauptung der SPD, die Mehrheit der Händlerschaft wolle eine Rückkehr zum gemischten Wochenmarkt, ist klar unrichtig. Vielmehr wollen circa 2/3 der Händler bei dem jetzigen Aufstellungskonzept bleiben. Die Bürgerschaft, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die als Konsumenten auf dem Langenfelder Wochenmarkt einkaufen, sprechen sich dagegen bei allen durchgeführten Umfragen (vor Ort, online und mittels L-aktuell) mit deutlicher Mehrheit für eine Rückkehr zum gemischten Markt aus. Bei der Entscheidung, welches Konzept die Verwaltung zukünftig bei ihren Fachplanungen zu beachten hat, geht die CDU davon aus, dass der Bürgerwille gegenüber dem Willen der Händlerschaft zu überwiegen hat, auch wenn die CDU es bedauert, dass die nunmehr abermals anstehende Umstellung die Händlerschaft erneut belasten wird. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Bürgerinnen und Bürger als Marktbesucher die Kundinnen und Kunden der Händler sind und sich deshalb deren Zufriedenheitsgrad unmittelbar positiv auf das Marktgeschehen auswirken wird. Diese Ausrichtung am Kundenwunsch muss daher auch im Interesse der Gemeinschaft der Markthändler sein. Bei den Neuplanungen sind die Anforderung an den Lärmschutz unbedingt und die Belange der Händler nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Alle weiteren Einzelheiten klärt die Verwaltung in eigener Zuständigkeit als sogenanntes ´Geschäft der laufenden Verwaltung´, womit die Verantwortung wieder zurück an die Verwaltung übertragen wird.“
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