Regional, 27.08.2014

Co-Pipeline: Klageverfahren beschäftigt OVG Münster

Das Klageverfahren zur CO-Pipeline beschäftigt am morgigen Donnerstag, den 28. August, das Oberverwaltungsgericht Münster.

 

„Vorbehaltlose Ablehnung“

Das Ziel der von den Kommunen unterstützten Privatkläger besteht bekanntermaßen darin, die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu erreichen. Landrat Thomas Hendele hofft, dass das Oberverwaltungsgericht eine entsprechende Entscheidung trifft und an den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes vom 21. März 2006 festhält. In diesem Fall würde eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ergehen. „CO ist ein tödliches Gas, und deshalb hat die Pipeline in dicht besiedelten Gebieten nichts verloren. Ich bleibe bei meiner vorbehaltlosen Ablehnung dieses Projekts und hoffe gemeinsam mit den Klägern, dass wir unser Ziel erreichen, nämlich die Inbetriebnahme der CO-Pipeline endgültig zu verhindern.“

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