„Eltern brauchen einen Ort zur Trauer“
KREIS METTMANN. Auch tot geborene Kinder sind Kinder: personenstandsrechtlich aber nur, wenn sie nach der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen.
„Überholt“
Sternenkinder werden die kleinen Geschöpfe genannt, die unterhalb der Gewichtsgrenze bleiben. „Diese Regelung ist überholt und muss dringend geändert werden“, meint die Familienpolitikerin Michaela Noll. Gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der designierten NRW-Familienministerin Ingrid Fischbach hat sie sich Eigenangaben zufolge erfolgreich für eine Gesetzesänderung eingesetzt. Das Bundeskabinett habe beschlossen, den Eltern die Wahl zu lassen: Künftig sollen sie entscheiden, ob ihr Sternenkind beim Standesamt im Personenstandsregister erfasst werden soll. Dann können sie es ohne Wenn und Aber regulär beerdigen. „Eltern brauchen einen Ort zur Trauer“, betont Michaela Noll. „Wer ein Kind verliert, hat ein schweres Schicksal aufzuarbeiten.“
„Recht auf ein Grab“
Konsequenz der bisherigen Gesetzeslage ist, dass Kinder unterhalb der Gewichtsgrenze rechtlich keine Kinder sind. Nachdem sie tot geboren worden sind, erfahren sie nicht die gleiche Behandlung wie ein verstorbener Mensch oder ein Kind oberhalb der Gewichtsgrenze. Landesgesetze und sogar Bestimmungen der Kommunen können entscheiden, ob und in welcher Weise Eltern ihre toten Kinder dann beerdigen dürfen. „Für Eltern kann es ein großer Trost sein, wenn die Existenz ihres Kindes auch offiziell anerkannt wird“, sagt Michaela Noll. „Sie haben ein Recht auf ein Grab. Hier ist ihr Zufluchtsort zum Trauern und zum Gedenken ihres Kindes.“
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