Jens Geyer (SPD) zur Rauchmelderpflicht
KREIS METTMANN. Kürzlich beschloss der Düsseldorfer Landtag die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen.
Brände: 62 Menschen starben 2012
Durch das neue Gesetz werden die Rauchmelder in Neubauten bereits ab dem 1. April 2013 verpflichtend. Bestehender Wohnraum muss bis Ende 2016 nachgerüstet werden. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums kamen alleine 2012 62 Menschen bei Bränden in Wohnungen und Häusern ums Leben, darunter befanden sich fünf Kinder. „Mit dem neuen Gesetz werden Leben gerettet. Denn die meisten Menschen sterben nicht durch die Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung“, erklärt der Monheimer Landtagsabgeordnete Jens Geyer, der für Langenfeld, Monheim und Teile Hildens im Landtag sitzt. Durch das Landesgesetz sind die Eigentümer verpflichtet, die Rauchwarnmelder zu installieren. Die Pflege und die Wartung (inklusive Batteriewechsel) obliegen den Mietern. „Mit dieser Regel haben wir eine sozialverträgliche Lösung gefunden. Bereits mit geringen finanziellen Mitteln wird somit mehr Sicherheit herbeigeführt“, so Geyer. Angebracht werden müssen die Melder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie auf Fluren.
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