Regional, 23.04.2020

Neues Berichtswesen der Gesundheitsämter

KREIS METTMANN. Corona-Virus: Gezählt werden nur noch laborbestätigte Fälle.

 

Unterschiede

Einer Vorgabe des Landesgesundheitsministeriums entsprechend musste das Berichtswesen der Gesundheitsämter zu den Corona-Fallzahlen umgestellt werden. Demnach will das Ministerium als Basis für die offizielle Kommunikation des Landes ausschließlich auf labortechnisch bestätigte Krankheitsfälle abheben. Der Kreis Mettmann hatte seine Kommunikation bislang erheblich transparenter angelegt, indem er nicht nur die laborbestätigten Fälle auswies, sondern auch die Fälle, in denen es offensichtlich durch engen Kontakt zu einem Erkrankten (etwa im Familienverbund) zu Ansteckungen und – durch eindeutige Symptome untermauerte – Erkrankungen kam (sogenannter epidemiologischer Zusammenhang). Beide Komponenten werden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch das Gesundheitsamt erfasst und an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) und weiter an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Allerdings beschränken LZG und RKI die dortige statistische Auswertung allein auf die erstgenannten Fälle mit labortechnischem Nachweis und vernachlässigt die übrigen Erkrankungsfälle. Dadurch ergeben sich – je nach Betrachtung – nicht unerhebliche Unterschiede in den Berichtszahlen.

Verbannung in Dunkelzifferbereich

Für den Kreis Mettmann bedeutet das konkret: In der Fallbearbeitung des Kreisgesundheitsamtes waren bis Montagnachmittag seit Beginn der Erfassung insgesamt 973 Erkrankungsfälle verzeichnet. Davon wurden allerdings seitens LZG/RKI lediglich 757 Fälle als labortechnisch nachgewiesen in die statistische Auswertung übernommen. Analog galten Montagnachmittag im Kreis Mettmann 567 Erkrankte als inzwischen genesen, wobei LZG und RKI davon lediglich 397 Fälle berücksichtigen. „Uns wäre es bedeutend lieber gewesen, bei unserer differenzierten Darstellung bleiben zu dürfen”, erklärte Gesundheitsamtsleiter Dr. Rudolf Lange. „Die aus dem epidemiologischen Zusammenhang eindeutig diagnostizierten Fälle aus der Betrachtung herauszunehmen, blendet deren Existenz aus bzw. verbannt sie in den Dunkelzifferbereich.” Um auf Kreisebene diese Transparenz schnellstmöglich wiederherzustellen, wird das Gesundheitsamt nun auch die Fälle, die eigentlich keiner labortechnischen Bestätigung bedürfen, dennoch testen lassen. Rudolf Lange: „In der Vergangenheit haben wir darauf bewusst verzichtet, weil zum einen die Diagnose aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs eindeutig war und zum anderen die Test-Ressourcen knapp waren. Inzwischen sind die Test-Kapazitäten vorhanden, sodass wir künftig bei jedem Erkrankungsfall auf eine weitergehende medizinische Abklärung und Labortestung hinwirken werden.” Eine weitere Folge des geänderten Berichts- und Meldewesens ist, dass der Kreis keinen tagesaktuellen Bericht mehr an die Medien übersenden kann, sondern abwarten muss, bis jeweils vormittags das Landeszentrum Gesundheit die Zahlen des Vortages verifiziert und an die Gesundheitsämter übermittelt.

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