Noll zu ALG II und Elterngeld
KREIS METTMANN. Ab Januar 2011 wird ALG II-Empfängern das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Widerruf
Eltern, die Arbeitslosengeld II bekommen und entschieden haben, sich das Elterngeld auf 24 Monate verteilt auszahlen zu lassen, sollen Michaela Noll (CDU) zufolge durch diese Entscheidung nicht benachteiligt werden. Sofern sie aufgrund dieser Verlängerung 2011 noch Elterngeld erhalten, müssten sie nach der Neuregelung mit Kürzungen rechnen. „Die Entscheidung für einen gedehnten Bezugszeitraum des Elterngeldes darf für die Väter und Mütter keinen Nachteil bedeuten“, meint die CDU-Bundestagsabgeordnete Noll. „Deshalb hat das Bundesarbeitsministerium eine Übergangsregelung eingeführt.“ Danach dürfen Eltern, die von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht haben, bis zum 31.12.2010 diese Entscheidung widerrufen. Michaela Noll rät allen betroffenen Eltern im Kreis Mettmann, so schnell wie möglich den Widerruf zu erklären. Im Falle des Widerrufs der Verlängerung werde ihnen laut Noll noch nicht erhaltenes Geld ausgezahlt, ohne dass es auf ihre Sozialleistungen angerechnet werde.
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