UWG zum Nachtragshaushalt
KREIS METTMANN. Die UWG-Fraktion ist der Überzeugung, dass mit dem Nachtragshaushalt 2011/2012 die Kreisumlage nicht nur für 2011, sondern auch für 2012 merklich gesenkt werden muss.
Änderungsantrag übermittelt
So sollen, so die UWG, Handlungsspielräume bei den kreisangehörenden Städten erreicht werden. Am Dienstagabend hat daher die UWG-Kreistagsfraktion dem Landrat einen Haushaltsänderungsantrag übermittelt. „Die genauere Begründung für diesen Antrag wird von uns erst im Kreisausschuss am 17.10. bzw. im Kreistag am 20.10.2011 gebracht; dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Modellrechnung Steuerschätzung nächste Woche erwartet wird. Vorab sei aber schon mal erwähnt, dass sich die Umlagegrundlagen (eigene Steuerkraft: Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen) der kreisangehörigen Städte für die Kreisumlage 2012 teilweise wesentlich verändert, im Regelfall ´verbessert´ haben“, so UWG-Fraktionschef Werner Horzella. Trotz Einnahmeverbesserungen bei fast allen kreisangehörigen Städten würden einige Städte erneut Kassenkredite aufnehmen müssen, um letztlich die Kreisumlage termingerecht überweisen zu können. „Entlastung für die Städte soll darum aus unserer Sicht nicht erst ein erneuter Nachtragshaushalt im Jahre 2012 bringen, sondern schon jetzt, für die Finanzlage der Städte planbar, vom Kreistag am 20.10.2011 beschlossen werden“, meint Horzella.
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