Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Printmedien
1.1 Auftrag ohne Verlängerung: Zwischen Hans-Michael Hildebrandt, im folgenden Hildebrandt Verlag genannt und dem Unterzeichner wird ein Vertrag über ein oder mehrere Inserat/e des im Auftrag angegebenen Stadtmagazins abgeschlossen. Anzahl und Erscheinungsmonat/e der/des Inserate/s sind auf dem Auftrag angekreuzt.
1.2 Auftrag mit Verlängerung: Zwischen Hans-Michael Hildebrandt, im folgenden Hildebrandt Verlag genannt und dem Unterzeichner wird ein Vertrag über ein oder mehrere Inserat/e des im Auftrag angegebenen Stadtmagazins über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn der Auftrag nicht vier Wochen vor Anzeigenschluss der jeweils nächsten vereinbarten Ausgabe schriftlich gekündigt wird; frühestens jedoch nach 12 Monaten nach dem ersten geschalteten Inserat. Anzahl und Erscheinungsmonat/e der/des Inserate/s sind auf dem Auftrag angekreuzt. Die Anzeigen werden in der Verlängerungszeit nur in den angekreuzten Monaten geschaltet.
1.3 Druckvorlage: Kann die Druckvorlage für das Inserat bei der Bestellung nicht sofort zur Verfügung gestellt werden, wird diese innerhalb einer Woche nach Datum der Auftragserteilung dem Hildebrandt Verlag zugeschickt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Lieferung der aktuellen Druckvorlage. Liegt die Druckvorlage bei Redaktionsschluss nicht vor, ist der Hildebrandt Verlag berechtigt, die Druckvorlage der letzten Ausgabe zu verwenden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der/des Inserate/s, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, sowie abmahnfähigen Inhalten; eine Haftung des Hildebrandt Verlag für den Inhalt der/des Inserate/s ist ausgeschlossen. Liefert der Auftraggeber bis zum Anzeigenschluss keine Druckvorlage und im Hildebrandt Verlag sind keine älteren vorhanden, zum Beispiel bei Neukunden, ermäßigt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung um die Hälfte des Auftragswertes. Für Textänderungen innerhalb von 12 Monaten bei Inseraten, die kleiner sind als 250 mm, kann der Hildebrandt Verlag, je nach Aufwand, Satzkosten in Rechnung stellen.
1.4 Druckauflage und Verteilung: Bei den angegebenen Auflagezahlen handelt es sich um den Durchschnitt im angegebenen Quartal (Summe aller Magazine geteilt durch Anzahl der Ausgaben im Quartal); das gleiche gilt für die Anzahl der Auslegestellen. Bei der Belieferung der Auslegestellen oder Haushalte durch externe Dienstleister, gelten die entsprechenden AGB’s der jeweiligen Dienstleister. Die regelmäßige Überprüfung der angegebenen Zahlen erfolgt durch die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW e.V.).
1.5 DSGVO: Verantwortlich für die Datenverarbeitung und Ansprechpartner ist Hans-Michael Hildebrandt, Telefon 02104/924874. Zweck der Datenverarbeitung ist die geschäftliche Beziehung unter Kaufleuten. Wir speichern die Daten für 10 Jahre aufgrund der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG. Es besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit unter Berücksichtigung der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht. Alle Daten werden datenschutzkonform verarbeiten. Die Kontaktdaten der Datenschutz-Aufsichtsbehörde bei Beschwerden lautet: Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Telefax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de.
2 Onlinemedien
2.1 Auftrag ohne Verlängerung: Zwischen Hans-Michael Hildebrandt, im folgenden Hildebrandt Verlag genannt und dem Unterzeichner wird ein Vertrag über die Platzierung von Werbebanner in der im Auftrag angegebenen Homepage abgeschlossen. Anzahl und Erscheinungsmonat/e der Werbebanner sind auf dem Auftrag angekreuzt.
2.2 Auftrag mit Verlängerung: Zwischen Hans-Michael Hildebrandt, im folgenden Hildebrandt Verlag genannt und dem Unterzeichner wird ein Vertrag über die Platzierung von Werbebanner in der im Auftrag angegebenen Homepage über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn der Auftrag nicht vier Wochen vor Anzeigenschluss der jeweils nächsten vereinbarten Ausgabe schriftlich gekündigt wird; frühestens jedoch nach 12 Monaten nach dem ersten geschalteten Inserat. Anzahl und Erscheinungsmonat/e der Werbebanner-Platzierung sind auf dem Auftrag angekreuzt. Die Werbebanner werden in der Verlängerungszeit nur in den angekreuzten Monaten geschaltet.
2.3 Kann der Werbebanner bei der Bestellung nicht sofort zur Verfügung gestellt werden, wird dieser innerhalb einer Woche nach Datum der Auftragserteilung dem Hildebrandt Verlag zugeschickt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Lieferung des aktuellen Werbebanners. Liegt der Werbebanner bei Redaktionsschluss nicht vor, ist der Hildebrandt Verlag berechtigt, den Werbebanner des letzten Monats zu verwenden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt des Werbebanners – bei einer Verlinkung zu einer anderen Homepage auch auf den gesamten Inhalt der verlinkten Homepage –, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, sowie abmahnfähigen Inhalten; eine Haftung des Hildebrandt Verlags für den Inhalt des Werbebanners ist ausgeschlossen. Liefert der Auftraggeber bis zum Anzeigenschluss keinen Werbebanner und im Hildebrandt Verlag sind kein älterer vorhanden, zum Beispiel bei Neukunden, ermäßigt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung um die Hälfte des Auftragswertes.
3. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Zahlungsweise
Zahlungsweise wie im Auftrag angekreuzt. Ist nichts angekreuzt, erfolgt Zahlungsweise bei Erscheinen ohne Skonto innerhalb von 10 Tagen. Zahlungsweise per Einzugsermächtigung erfolgt bei Erscheinen mit 2% Skonto. Der im Auftrag aufgeführte Einzelpreis gilt für jedes Inserat/Bannerplatzierung zuzüglich 19% MwSt.
5. Rabatte
Der Malstaffel-Rabatt setzt voraus, dass die im Auftrag vereinbarte Anzahl an Inseraten/Bannerplatzierungen innerhalb von 12 Monaten erreicht wird. Sonst erfolgt eine Rabattnachbelastung.
6. Bestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mettmann.