Vermischtes, 12.04.2017

Gründonnerstag und Karfreitag sind geschützt

Für die beiden Tage gelten besondere gesetzliche Regelungen.

 

Stadtverwaltung informiert

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Gründonnerstag, 13. April, und der Karfreitag, 14. April, einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen. Geregelt ist das nach dem NRW-Feiertagsgesetz. Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten. Am stillen Feiertag Karfreitag sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz bis zum nächsten Tag um 6 Uhr nicht erlaubt. Hierunter fallen alle Veranstaltungen, die angenehmen Zeitvertreib, Geselligkeit sowie Erholung und Entspannung vermitteln sollen. Das sind grundsätzlich Theateraufführungen, Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballett, Tanz und jegliche Musikdarbietungen. Zulässig sind nur religiöse, weihevolle oder Veranstaltungen ernsten Charakters, die dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, zum Beispiel Oratorien oder Requien. Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf das städtische Ordnungsbüro unter Telefon 02173/951- 322, -326 oder -334. (nj)

27.09. / Vermischtes

GeKo-Kontrollen haben Konsequenzen

Rund 150 Einsatzkräfte kontrollierten in fünf Städten insgesamt 32 Nagelstudios, Massagesalons und Prostitutionsstätten.mehr

21.09. / Vermischtes

Puzzle-Tauschbörse in der Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek lädt am Samstag, den 26. September, zum Tausch von Puzzles ein. Wer neue Motive für die Herbst- und Winterzeit sucht, kann zuvor eigene Puzzles abgeben.mehr

15.09. / Vermischtes

Escape-Abenteuer rund um Fake News

In Langenfeld können Kinder spielerisch lernen, Falschmeldungen im Internet zu erkennen. Beim kostenlosen Workshop mit der TillyBox sind Teamgeist und kritisches Hinterfragen gefragt.mehr

03.09.
Vermischtes
Energetisch sanieren: Vortrag gibt Tipps
30.08.
Vermischtes
AWO-Computertreff erklärt Suchmaschinen
26.08.
Vermischtes
Stadtwerke überprüfen Erdgasleitungen
22.08.
Regional
Spaziergang zum Tag der Selbsthilfe