Gründonnerstag und Karfreitag sind geschützt
Für die beiden Tage gelten besondere gesetzliche Regelungen.
Stadtverwaltung informiert
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Gründonnerstag, 13. April, und der Karfreitag, 14. April, einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen. Geregelt ist das nach dem NRW-Feiertagsgesetz. Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr öffentlicher Tanz verboten. Am stillen Feiertag Karfreitag sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz bis zum nächsten Tag um 6 Uhr nicht erlaubt. Hierunter fallen alle Veranstaltungen, die angenehmen Zeitvertreib, Geselligkeit sowie Erholung und Entspannung vermitteln sollen. Das sind grundsätzlich Theateraufführungen, Opern, Operetten, Musicals, Puppenspiele, Ballett, Tanz und jegliche Musikdarbietungen. Zulässig sind nur religiöse, weihevolle oder Veranstaltungen ernsten Charakters, die dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen, zum Beispiel Oratorien oder Requien. Weitere Auskünfte erteilt bei Bedarf das städtische Ordnungsbüro unter Telefon 02173/951- 322, -326 oder -334. (nj)
Stadtradeln startet wieder im Mai
In Monheim am Rhein und Langenfeld können Fahrradfans wieder Kilometer sammeln. Die Aktion läuft von Sonntag, den 17. Mai, bis Samstag, den 6. Juni.mehr
Vortrag informiert über Steckersolar
In Langenfeld geht es um Sonnenstrom vom Balkon und kleine Solaranlagen. Der kostenlose Vortrag findet am Mittwoch, den 20. Mai, statt.mehr
Gratis-Comic-Tag in der Stadtbibliothek
In Langenfeld gibt es am Samstag, den 9. Mai, kostenlose Comics und Mitmachaktionen. Kinder und Jugendliche sind eingeladen, die Welt der Comics zu entdecken.mehr




