Keine Anzeige gegen Monberg-Betreiber
Eine Veranstaltung am Freitag, den 19. Juni, verstieß nicht gegen die Corona-Schutzverordnung.
Zimmermann-Kritik an Kreispolizeibehörde
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat nach einem gemeinsamen Kontrolleinsatz mit der Polizei am Freitag, den 19. Juni, keine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen den Betreiber des Monbergs erstattet. Anders als in einer Polizeimeldung verlautet, wurde eine solche Anzeige lediglich geprüft. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung sollte auf dem Monberg angeblich eine unzulässige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen stattfinden, was sich aber nicht bestätigte. Auch alle Auflagen der Corona-Schutzverordnung wurden offenbar eingehalten. Im Mittelpunkt des gemeinsamen Kontrolleinsatzes standen Verkehrskontrollen an der Rheinpromenade und Jugendschutzkontrollen rund um den Wasserspielplatz im Rheinbogen und auf der Monheimer Bürgerwiese. Allerdings hätte die Aktion aus Sicht der Stadt besser abgesprochen werden müssen. Ursprünglich sollte neben Verkehrskontrollen die Vermüllung öffentlicher Flächen im Fokus stehen – keine Jugendschutzkontrollen. „Wir fühlen uns von der Polizei für einen Einsatz vereinnahmt, der so nicht vorbesprochen war”, erklärt Bürgermeister Daniel Zimmermann. „Ich entschuldige mich im Namen der Stadt Monheim am Rhein ausdrücklich bei allen Jugendlichen, die am Freitag grundlos kontrolliert wurden.” Es sei schade und traurig, dass die jugendlichen Nutzerinnen und Nutzer der Skateranlage und des Landschaftsparks ohne jegliche Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten zum Ziel des Einsatzes geworden seien. „Das ist nicht das Verständnis, dass wir in der Hauptstadt für Kinder vom Umgang mit Jugendlichen haben. Das Ordnungsamt und auch ich persönlich distanzieren uns ausdrücklich vom Handeln der Kreispolizeibehörde”, so Zimmermann. Wenn nicht sichergestellt sei, dass sich beide Seiten an die vereinbarten Ziele eines gemeinsamen Kontrolleinsatzes hielten, werde die Stadt keine anlasslosen Kontrollen mehr in Kooperation mit der Polizei durchführen.
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