Neue Regelungen für Radler
Monheims Radverkehrsbeauftragte macht auf einige Änderungen aufmerksam.
Fußgänger nicht behindern!
Hätten Sie es gewusst? Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen bis auf eine Ausnahme, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Darüber hinaus gibt es noch einige aktuelle Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, auf die Monheims städtische Radverkehrsbeauftragte Stephanie Augustyniok aufmerksam macht. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr nun auch diesen Radweg nutzen. Bisher mussten sie auf dem Gehweg fahren. Begleitende Aufsichtspersonen (mindestens 16 Jahre) dürfen künftig mit dem Kind für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad nutzen. Das soll die Sicherheit der Kleinen erhöhen und die Ausübung der Aufsichtspflicht erleichtern. Bei Kindern über acht Jahren, die die Fahrbahn bereits benutzen dürfen, ist eine solche Begleitung nicht mehr geboten. Wichtig für Radfahrer auf dem Gehweg: Der Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Übrigens: E-Bikes sind inzwischen verkehrsrechtlich Mofas gleichgestellt. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Fahrbahn zu benutzen. Außerhalb darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege nutzen. (nj)
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