Verbote am Rheindeich
Wegen des Hochwassers ist der Monheimer Rheinbogen samt dem alten Leitdeich gesperrt und darf nicht betreten werden.
Schutz von Bevölkerung und Tieren
„Das Verbot dient dem Schutz der Bevölkerung und der wildlebenden Tiere“, erläutert Rainer Fester vom Baubereich der Stadtverwaltung. Schaulustige sollten die Strömung der Wassermassen nicht unterschätzen und deshalb Abstand halten. „Wer in die gesperrten Bereiche eindringt, schreckt zudem Wildtiere auf, die womöglich ins Hochwasser flüchten und dort ertrinken“, so Fester. Der Deich dürfe nur auf den befestigten Wegen betreten werden, da sonst die für den Hochwasserschutz wichtige Grasnarbe beschädigt werde. Das Reiten sei ebenfalls nicht gestattet – weder auf dem Deich noch auf dem Schutzstreifen von vier Metern am Fuß des Deiches. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Zurzeit ist nicht mit einer baldigen Aufhebung der Sperrungen zu rechnen, denn ab dem heutigen Freitag (14. Januar) wird eine neue Hochwasserwelle heranrollen.
Aktueller Kölner Pegelstand unter www.steb-koeln.de/hochwasser.html im Internet.
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