Schild der neuen Fahrradstraße im Langenfelder Süden. Foto: Stadt Langenfeld

Vermischtes, 18.09.2014

Weitere Fahrradstrasse für Langenfeld

Die Reusrather Straße, die die Innenstadt und Reusrath über Feldwege verbindet, ist nun offiziell eine Fahrradstraße.

 

Die zweite Fahrradstraße

Von Radfahrern wird diese Strecke gerne genutzt, um ohne viel Verkehr und Stress zwischen den Ortsteilen zu pendeln. Es ist die zweite Fahrradstraße neben der Wolfhagener Straße im Norden Langenfelds. Die Einrichtung der Fahrradstraße ist Teil des Langenfelder Radverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2013. Das Konzept bündelt die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im gesamten Stadtgebiet. Eine dafür einberufene Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der politischen Fraktionen, dem ADFC Langenfeld und der Stadtverwaltung, bespricht solche Maßnahmen ausführlich im kleinen Rahmen. In der Arbeitsgruppe wurde die Einrichtung der Fahrradstraße befürwortet und im Bau- und Verkehrsausschuss vom 26. September 2013 beschlossen.

Zusatzbeschilderung

Was bedeutet eine Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmer? Durch die Beschilderung sind erst einmal nur Radfahrer und Fußgänger berechtigt, diese Straße zu nutzen. Durch Zusatzbeschilderung können jedoch auch andere Fahrzeug-Verkehre zugelassen werden. Dabei darf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden. Die städtische Verkehrsplanerin Sarah Hüschelrath erklärt die Ausnahmen für die Reusrather Straße: „Auf dem Abschnitt zwischen dem Möncherder Weg und der Straße Ringelshecke ist die Straße für Anlieger freigegeben, so auch auf dem Abschnitt zwischen der Virneburgstraße und der Dückeburg. Auf der Wegstrecke zwischen der Straße Ringelshecke und der Dückeburg gilt die Ausnahme für die Benutzung der Fahrradstraße lediglich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Im Vergleich zur früheren Situation haben Radfahrer jetzt Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, wodurch beispielsweise das Nebeneinanderfahren erlaubt ist.“ Klimaschutz-Manager Ronald Faller ergänzt: „Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes trägt einen wichtigen Teil zu den Reduktionszielen aus dem im Jahr 2011 beschlossenen Klimaschutzkonzept bei. Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße sollen sich die Wegeverbindungen für Radfahrer verbessern und zu einer Entlastung der Hauptverkehrsstraßen führen.“

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